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Unter dem Titel 'Sie wurde vergewaltigt und gefoltert - Deutschlands grausamster
Ehevertrag' wurde in der Ausgabe vom 10. Februar 2002 der
'Bild am Sonntag' in einen durch Klaus Schlichtmann verfassten Bericht unter anderem auch über einen
'Vertrag zum bewussten Zulassen von Schmerzen' berichtet.
Laut diesem Bericht musste die junge Frau aus Dillingen
(Bayern) - als sie ihn kennen lernte, war sie gerade 16 Jahre alt - zwei Jahre lang durch ihren um sechs Jahre älteren - späteren - Verlobten
'die größten Schmerzen und Demütigungen' erleiden.
Der Alltag wurde durch 'Regeln für das bessere Miteinander im
Haushalt' reglementiert. Dieses Regelwerk behandelte Alltagshandlungen, so z.B. dass nach
'§ 12 Küche und Tisch sind nach Benutzung sauber zu
machen'. Zuwiderhandlungen gegen diese 27 Paragraphen wurden z.B. durch kaltes
Abduschen und durch im Winter barfuss Einkaufen zu gehen geahndet.
Mittlerweile wurde sie Mutter und nachdem sie dreimal von ihm weglief, aber des Kindes wegen
zurück kam, 'änderte' sich ihr Verlobter, in dem er einen
'Vertrag zum bewussten Zulassen von Schmerzen' ausarbeitete.
Originalzitat: 'Ein Regelwerk aus perfiden Sex- und Foltertechniken, das Ramona endgültig zu seiner Sklavin machte. [...] Er betäubte sie mit Medikamenten, um seine perversen Fantasien ungestörter an ihr auslassen zu können. Wenn Ramona zu sich kam, lag sie in ihrem
Blut.'
Ein Auszug aus dem zum Teil im obigen Bericht wiedergegebenen Vertrags:
'Ich Ramona X. lasse mich von Wolfgang X. in jeden Fuß je fünfzehn mal stechen. Zusätzlich lasse ich mir in jede Fußsohle je einen venösen Zugang
legen.'
Ramona wollte sich schlussendlich deswegen das Leben nehmen und fand beim
'Weißen Ring', einer Opferschutzorganisation, Hilfe.
Am 30. Dezember 2000 wurde Wolfgang S. verhaftet und mittlerweile wurde er wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt.
In einem Kasten wurde der Rechtsanwalt Götz von Fromberg aus Hannover unter der Überschrift
'Anwalt: Solche Verträge sind sittenwidrig' zitiert: 'Sie sind ein klarer
Verstoß gegen die guten Sitten und verstoßen außerdem massiv gegen das
Selbstbestimmungsrecht und gegen gesetzliche Bestimmungen'.
Des weiteren wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Eheverträge vor einem Anwalt oder Notar abgeschlossen werden müssen.
Weiter wurde der Hamburger Psychologe Michael Thiel hiezu befragt:
'Er wollte Macht über diese Frau haben wie über einen Gegenstand, entsprechend behandelte er
sie.' Des weiteren wies er in diesem Zusammenhang auf die
'Opfermentalität', dass er sich doch noch ändern könnte bzw. auf das Motto
'besser so eine Beziehung, als überhaupt keine', hin.
Den Volltext findet man online unter http://www.bild.de/service/archiv/2002/feb/10/news/ehevertrag/ehevertrag.html
Bild am Sonntag
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